Georg Soller | Versicherung seit 1951
Grundfähigkeitsversicherung

Wasserschäden kosten nicht nur Nerven

Wir sind da wenn es an Ihre Existenz geht

Stoppen Sie Ihre Risiken rechtzeitig

Hochwasser und Überschwemmung sind unser Spezialgebiet

Mit uns steht Ihnen das Wasser nicht bis zum Hals

 

Wir geben Ihnen Sicherheit in stürmischen Zeiten

Absicherung mit System

Vertrauen Sie uns und gehen Sie nicht aufs Glatteis

Ihre Familie in guten Händen

Auch Ihre Wasserleitung hat mal einen schlechten Tag

Sicherheit für Ihr Hab & Gut

Schutz in rauhen Zeiten

 

Überspannung & Blitzschlag kennen kein Backup

Ihre Felder haben kein Dach

2.636.468 Verkehrsunfälle in 2018

 

 

Knochenbrüche müssen richtig versorgt werden

Während des Urlaubs in Spanien...

 

 

 


Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.

Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben – das sehen die Vertragsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherer in der Regel vor. Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung. Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.

Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit, wie beispielsweise seelische Leiden, sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.


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