Wasserschäden kosten nicht nur Nerven

Wir sind da wenn es an Ihre Existenz geht

Stoppen Sie Ihre Risiken rechtzeitig

Hochwasser und Überschwemmung sind unser Spezialgebiet

Mit uns steht Ihnen das Wasser nicht bis zum Hals

 

Wir geben Ihnen Sicherheit in stürmischen Zeiten

Absicherung mit System

Vertrauen Sie uns und gehen Sie nicht aufs Glatteis

Ihre Familie in guten Händen

Auch Ihre Wasserleitung hat mal einen schlechten Tag

Sicherheit für Ihr Hab & Gut

Schutz in rauhen Zeiten

 

Überspannung & Blitzschlag kennen kein Backup

Ihre Felder haben kein Dach

2.636.468 Verkehrsunfälle in 2018

 

 

Knochenbrüche müssen richtig versorgt werden

Während des Urlaubs in Spanien...

 

 

 


News-Archiv | Artikel vom 26.07.2023

Fester Biss und breites Lächeln?!

Der Besuch beim Zahnarzt gehört sicherlich zu den Vorsorgeuntersuchungen, die man sich gern ersparen möchte. Doch er gehört auch zu den wichtigsten, da geschädigte Zähne frühzeitig behandelt werden sollten. Andernfalls drohen nicht nur große Schmerzen, sondern auch aufwendige Sitzungen beim Zahnarzt, mit anschließend hoher Rechnung. Zumindest dann, wenn man seiner Zahnversorgung mehr gönnen möchte als die Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält für seine Zahnversorgung nur feste Zuschüsse. Beim Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) sind es z.B. 60 Prozent der Regelversorgung, die auf 75 Prozent steigen können, wenn eine regelmäßige Vorsorge (Bonusheft) nachgewiesen werden kann. Es bleibt also immer ein Eigenanteil, den der Versicherte zahlen muss. Auch bei Zahnfüllungen leisten die GKVen die Kunststofffüllung in Zahnfarbe nur für die Frontzähne.

Kostenintensive Kieferorthopädie
Komplexer wird es, wenn der Kiefer betroffen ist. Immerhin trägt jedes zweite Kind in Deutschland bereits eine Zahnspange, die von den GKVen nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen werden und auch nur dann, wenn sie als „medizinisch notwendig“ eingestuft wurden. Wie schwerwiegend die Fehlstellungen sind, diagnostiziert der Kieferorthopäde über die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Wird lediglich die KIG 1 oder 2 attestiert, gilt die Fehlstellung als „rein ästhetisch“ und wird nicht von der Krankenkasse übernommen – obwohl sie sich gerade in jungen Jahren leicht korrigieren ließe. Wer sie dennoch möchte, muss sie selbst zahlen.

Auch moderne Brackets, Lingualspangen oder hochwertigere Materialien, die die Behandlungsdauer verkürzen können und schöner aussehen als das „Kassenmodell“, erfordern die eigene Kostenübernahme.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt Mehrkosten
Damit nach einem Besuch beim Zahnarzt weder Zähne noch Geldbeutel schmerzen, können gesetzlich Versicherte ihre Zahnversorgung selbst erweitern. Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen springen dort ein, wo der Gesetzgeber aufhört zu leisten. Sie schaffen Zugang zu aufwendigeren Therapien und ermöglichen hochwertigen Zahnersatz.

Empfehlenswert ist ein frühzeitiger Abschluss, idealerweise, bevor eine kieferorthopädische Behandlung durch den Zahnarzt empfohlen wurde. Das senkt die Beiträge. Außerdem umfasst der private Zahnzusatzschutz auch zahlreiche Leistungen in der Prophylaxe, die dafür sorgt, dass große Schäden gar nicht erst auftreten.




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