Wasserschäden kosten nicht nur Nerven

Wir sind da wenn es an Ihre Existenz geht

Stoppen Sie Ihre Risiken rechtzeitig

Hochwasser und Überschwemmung sind unser Spezialgebiet

Mit uns steht Ihnen das Wasser nicht bis zum Hals

 

Wir geben Ihnen Sicherheit in stürmischen Zeiten

Absicherung mit System

Vertrauen Sie uns und gehen Sie nicht aufs Glatteis

Ihre Familie in guten Händen

Auch Ihre Wasserleitung hat mal einen schlechten Tag

Sicherheit für Ihr Hab & Gut

Schutz in rauhen Zeiten

 

Überspannung & Blitzschlag kennen kein Backup

Ihre Felder haben kein Dach

2.636.468 Verkehrsunfälle in 2018

 

 

Knochenbrüche müssen richtig versorgt werden

Während des Urlaubs in Spanien...

 

 

 


Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt. Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod. Wie die Unfall­ver­si­che­rung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.



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